Entscheidungsfindung
Die Entscheidungsfindung im Rahmen einer Ausschreibung des Zukunftsfonds Steiermark läuft nach folgendem Pfad ab:
Erläuterungen
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Der ANTRAGSTELLER reicht – innerhalb der Ausschreibungsfrist – einen Antrag bei der GESCHÄFTSSTELLE ein.
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Die GESCHÄFTSSTELLE prüft den Antrag anhand der formalen Kriterien der Ausschreibung; das Ergebnis dieser Prüfung kann entweder die Weiterleitung des Antrages an die FACHJURY oder ein (einmaliger) Verbesserungsauftrag an den ANTRAGSTELLER sein ↔ wird dem Verbesserungsauftrag Folge geleistet und stimmt dieser mit den formalen Kriterien überein, wird der Antrag an die FACHJURY weitergeleitet. In allen anderen Fällen ist der Antrag aus formalen Gründen abzulehnen.
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Die FACHJURY prüft den Antrag anhand der inhaltlichen Kriterien der Ausschreibung; das Ergebnis kann eine Förderungsempfehlung, eine (inhaltliche) Rückfrage an den ANTRAGSTELLER oder eine (sofortige) Ablehnung des Antrages sein, wenn dieser nicht dem Thema der Ausschreibung entspricht. Rückmeldungen auf inhaltliche Rückfragen sind neuerlich von der FACHJURY zu begutachten; beseitigt die Rückmeldung alle Zweifel an der Erfüllung der inhaltlichen Kritieren, kann dies zu einer Förderungsempfehlung führen. In allen anderen Fällen ist der Antrag aus inhaltlichen Gründen abzulehnen.
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Auf Basis der Empfehlung der FACHJURY bereitet die GESCHÄFTSSTELLE die Förderungsentscheidung durch die LANDESREGIERUNG vor.
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Die LANDESREGIERUNG trifft auf Grundlage der Empfehlung der FACHJURY die Förderungsentscheidung mittels eines Regierungssitzungsbeschlusses.