FAQ - Frequently asked Questions
Anbei finden Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten im Rahmen von Ausschreibungen des Zukunftsfonds Steiermark. Bitte beachten Sie aber dabei, dass es sich hierbei um eine Sammlung handelt, die im Laufe der Abwicklung aller Ausschreibungen entstanden ist und einige Fragen bzw. Antworten für die aktuelle Ausschreibung nicht relevant bzw. gültig sein können.
Kooperationspartner
Ein formelles Projektkriterium kann lauten: "Kooperationspflicht: mindestens zwei Einrichtungen haben das Projekt gemeinsam durchzuführen." Ist dieses Kriterium auch dann erfüllt, wenn zwei Institute einer Universität zusammenarbeiten?
Nein; Universitätsinstitute bzw Arbeits-/Forschungsgruppen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sind keine "Einrichtungen" im Sinne der Ausschreibung. Als Einrichtungen sind Universitäten, Fachhochschulen oder sonstige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu betrachten, d.h. als Kooperation werden nur Verbindungen von Einrichtungen unterschiedlicher Träger anerkannt.
Bsp: Keine Kooperation im Sinne der Ausschreibung besteht, wenn Institut A und Institut B der Universität C kooperieren; eine Kooperation ist allerdings dann gegeben, wenn Institut A der Universität C und die Fachhochschule D (Studiengang E) gemeinsam das Projekt erarbeiten.
Dürfen auch internationale Hochschulen Kooperationspartner sein?
Ausschreibungen im Zuge des Zukunftsfonds Steiermark sind, sofern es die Ausschreibung nicht anders vorgibt, an steirische Hochschulen und (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen gerichtet. Ausländische Kooperationspartner können an dem Projekt mitarbeiten, sind aber nicht förderungsfähig.
Sind Projektpartner möglich, die ihren Sitz außerhalb der Steiermark haben?
Grundsätzlich ja; doch lautet ein formelles Projektkriterium "Durchführungsort: Steiermark". Aus diesem Grund sind Tätigkeiten nur dann förderbar, wenn diese in der Steiermark durchgeführt werden. Besteht ein nachweisbarer Projektnutzen für die Steiermark/den Standort Steiermark, wäre es möglich, dass sich ein außersteirischer Projektpartner über Eigenmittel am Projekt beteiligt.
Sind im Rahmen der Ausschreibung auch Unternehmen antragsberechtigt oder als Projektpartner zugelassen?
Unternehmen können als Kooperationspartner teilnehmen, wenn sie ihre Kosten zur Gänze selbst tragen. Eine Teilnahme an der Ausschreibung als geförderter Projektpartner ist nicht möglich, außer die Ausschreibung nimmt explizit darauf Bezug.
Unternehmen können - falls dies ausdrücklich in der Ausschreibung genannt wird - jedoch Leistungen für das Projektvorhaben erbringen, die in der Projektkostenkategorie „Drittkosten" (Sachkosten) mit max. 20% der Gesamtkosten limitiert und zu erfassen sind.
Welche Erklärungen müssen von den Projektpartnern angefordert werden?
Laut Antragsformular müssen die Projektpartner eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden beilegen. Auch der Finanzplan sollte unterfertigt von jedem Projektpartner eingereicht werden.
Muss für unsere Partnerin im Projekt eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden (z.B. Jahresabschluss) beigelegt werden?
Es muss für jeden Projektpartner, der eine Förderung erhält, eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden (z.B. Jahresabschluss, Einnahmen/Ausgabenrechnung) vorgelegt werden. Sollte es von einer Institution mehrere Anträge geben, reicht eine einmalige Übermittlung der Übersicht über das Vermögen und die Schulden mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss bereits mit dem Antrag "A" übermittelt wurde, jedoch aus.
Muss für jede Partnerinstitution eine eigene Excel-Datei separat ausgefüllt und beigelegt werden?
Es muss von jedem Projektpartner, der eine Förderung bekommt, ein eigener Finanzplan ausgefüllt und unterzeichnet werden. Eine zusammenfassende Darstellung aller Vertragspartner in einem Finanzplan ist nicht möglich.
Zuordnung des Projektvorhabens
Wie soll das Projekt den einzelnen Kategorien zugeordnet werden bzw. fällt es unter den Bereich Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung?
In einem ersten Schritt erfolgt die Zuordnung des Projektes hinsichtlich beihilfenrechtlicher Beurteilung.
Im nächsten Schritt erfolgt die Einordnung in die Forschungskategorien, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Einordnung in die drei Forschungskategorien „Grundlagenforschung", „industrielle Forschung" oder „experimentelle Entwicklung" lediglich der Information dient und keinen Einfluss auf den Förderungssatz hat, solange das Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird.
Die Definition zu den einzelnen Forschungskategorien sind jeweils im Ausschreibungsleitfaden angeführt.
Sprache
Sind Anträge im Rahmen der Ausschreibung auf Deutsch zu verfassen?
Ja, um eine rasche und effiziente Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, sind Anträge auf Deutsch zu verfassen.
Antrag
Gibt es für die Anträge einen vorgeschriebenen (Mindest)Umfang?
Für die Anträge gibt es keinen vorgegebenen Umfang, sie müssen in ihrer Darstellung aussagekräftig sein. Die Seitenanzahl des gesamten Antrages sollte das Ausmaß von 25 - 30 Seiten nicht überschreiten.
Ist der Anhang eines Literaturverzeichnisses vorgeschrieben?
Nein, prinzipiell wird ein Literaturverzeichnis nicht verlangt. Es kann aber zur besseren Darstellung der Kompetenzen bzw. zur Unterstreichung des Fachwissens gerne beigefügt werden.
Anzahl der Partner
Sollten am Projekt mehr als die zwei angegebenen Partner mitarbeiten, können im Antragsformular zusätzliche Bereiche für jede weitere Partnereinrichtung hinzugefügt werden.
Ist es grundsätzlich möglich, auch zwei Projektanträge in zwei unterschiedlichen Schwerpunkten mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Partnern einzureichen?
Es können auch mehrere Anträge eingereicht werden, dies aber immer unter Berücksichtigung der Kapazitäten um die genehmigten Projekte abarbeiten zu können.
Müssen alle Unterschriften im Original auf der letzten Seite im Antrag gesetzt werden?
Eine digitale Signatur durch die Projektpartner ist möglich. Des Weiteren können die Partner auch alle einzeln auf einer Seite unterfertigen (in Summe drei Seiten mit jeweils einer Unterschrift am Ende des Antrages), diese unterzeichneten Seiten können dann gesammelt eingereicht werden.
Können die Finanzpläne bei der Antragseinreichung auch von der Projektleiterin / vom Projektleiter unterfertigt werden?
Finanzpläne können im Gegensatz zum Antragformular auch von der Projektleiterin / vom Projektleiter unterfertigt werden.
Kostendarstellung
Welche Kosten müssen zur Abrechnung nachgewiesen werden?
Es müssen die in der Fördervereinbarung angeführten Gesamtkosten nachgewiesen werden.
Kosten von Drittleistern
Kosten von Dienstleistern (z.B. Werkvertrag) werden als Sachkosten angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten von Subauftragnehmern in Summe nur 20% der Gesamtkosten des Projektes ausmachen dürfen.
Gesamtprojektvolumen
Gibt es für die Anträge eine Untergrenze beim Gesamtprojektvolumen oder können grundsätzlich auch kleinere Projekte eingereicht werden?
Grundsätzlich gibt es beim Gesamtprojektvolumen keine Untergrenze, sofern in der Ausschreibung nichts Anderes angegeben ist. Es ist aber angeraten, im Hinblick auf die Größe und das Volumen anderer Förderungsanträge, ein gewisses Volumen nicht zu unterschreiten.
Tierversuche
Werden im Rahmen der Ausschreibungen des Zukunftsfonds Steiermark Projekte gefördert, die auch Tierversuche zum Inhalt haben?
Mit Beschluss Nr. 1634 vom 16.11.2004 hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, "im Rahmen der budgetären Möglichkeiten wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch zu fördern". Die Geschäftsstelle des Zukunftsfonds Steiermark interpretiert diesen Beschluss in der Form, als Förderungen im Rahmen dieser Ausschreibung, die über die Abteilung abgewickelt werden, ausschließlich für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die keine Tierversuche zum Inhalt haben und an deren Stelle Alternativmethoden angewendet werden und dadurch für zukünftige Projekte wichtige Ansätze liefern können.
Förderung von Forschungsinfrastruktur an steirischen Hochschulen
Finanzielle Beteiligung von Partnern
Wie hoch muss die finanzielle Beteiligung der Projektpartner mindestens sein?
Diesbezüglich ist kein Wert vorgegeben. Jedoch ist ein bevorzugter Zugang zur Forschungsinfrastruktur nur von mitfinanzierenden Partnern, die mindestens 10% der Investitionskosten tragen, möglich. Die Darstellung der Nutzung und des Betriebes der Infrastruktur wird nach Projektende neben dem vorzulegenden Endbericht im Rahmen eines Monitoringberichtes abgefragt. Das Monitoring beginnt ab dem Zeitpunkt der Nutzung und endet mit dem Ende der Abschreibung (frühestens nach 5 Jahren).
Finanzierung von Mietkosten
Besteht die Möglichkeit neben der Forschungsausstattung auch Mietkosten für eine neue Infrastruktur finanzieren zu lassen?
Es wird die Anschaffung von Infrastruktur, dh Investitionskosten bzw. Inbetriebnahmekosten gefördert. Anschaffung ist immer mit einem Eigentumsübergang verbunden, darum ist eine Förderung von Mietkosten im Rahmen dieser Ausschreibung nicht möglich.