FAQ - Frequently asked Questions
Forschungsinfrastruktur an steirischen Hochschulen
Finanzielle Beteiligung von Partnern
Wie hoch muss die finanzielle Beteiligung der Projektpartner mindestens sein?
Diesbezüglich ist kein Wert vorgegeben. Jedoch ist ein bevorzugter Zugang zur Forschungsinfrastruktur nur von mitfinanzierenden Partnern, die mindestens 10% der Investitionskosten tragen, möglich. Die Darstellung der Nutzung und des Betriebes der Infrastruktur wird nach Projektende neben dem vorzulegenden Endbericht im Rahmen eines Monitoringberichtes abgefragt. Das Monitoring beginnt ab dem Zeitpunkt der Nutzung und endet mit dem Ende der Abschreibung (frühestens nach 5 Jahren).
Kann eine Beteiligung auch rein durch Inkind-Leistungen erfolgen oder müssen die Partner ihren Beitrag in cash erbringen?
Die gewünschte Beteiligung kann auch in Inkind-Leistungen erbracht werden. Diese werden aber auch abgerechnet und sind daher dementsprechend zu dokumentieren.
Kooperationspflicht
Ein formelles Projektkriterium lautet: "Kooperationspflicht: die anzuschaffende Infrastruktur muss von mindestens 2 Hochschulen angeschafft und genutzt werden"; ist dieses Kriterium auch dann erfüllt, wenn zwei Institute einer Universität zusammenarbeiten?
Nein; von einer Kooperation im Sinne dieser Ausschreibung spricht man, wenn mind. zwei Institute von unterschiedlichen Universitäten gemeinsam eine Infrastruktur anschaffen bzw. in Betrieb nehmen.
Bsp: Keine Kooperation im Sinne der Ausschreibung besteht, wenn Institut A und Institut B der Universität C kooperieren; eine Kooperation ist allerdings dann gegeben, wenn Institut A der Universität C und die Fachhochschule D (Studiengang E) gemeinsam das Projekt erarbeiten.
Kooperationspartner
Dürfen auch internationale Hochschulen Teil des antragstellenden Konsortiums sein?
Nein; Ausschreibungen im Zuge des Zukunftsfonds Steiermark sind, sofern es die Ausschreibung nicht anders vorgibt, an steirische Hochschulen und (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen gerichtet. Bei der vorliegenden 11. Ausschreibung des Zukunftsfonds sind nur steirische Hochschulen als Antragsteller bzw. Projektpartner zulässig. Ausländische Kooperationspartner sind daher nicht möglich, selbst wenn die Infrastruktur an steirischen Hochschule angeschafft und genutzt wird.
Sind im Rahmen der 11. Ausschreibung auch Unternehmen antragsberechtigt oder als Projektpartner zugelassen?
Nein; laut den Ausschreibungskriterien sind ausschließlich Hochschulen antrags- und förderungsberechtigt.
Finanzierung von Mietkosten
Besteht die Möglichkeit neben der Forschungsausstattung auch Mietkosten für eine neue Infrastruktur finanzieren zu lassen?
Es wird die Anschaffung von Infrastruktur, dh Investitionskosten bzw. Inbetriebnahmekosten gefördert. Anschaffung ist immer mit einem Eigentumsübergang verbunden, darum ist eine Förderung von Mietkosten im Rahmen dieser Ausschreibung nicht möglich.
Deutsch
Sind Anträge im Rahmen der Ausschreibung auf Deutsch zu verfassen?
Ja; um eine rasche und effiziente Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, sind Anträge auf Deutsch zu verfassen.
GSK
Was bedeutet die Abkürzung GSK?
GSK bedeutet: Geistes-, Sozial-, Kulturwissenschaften und Künste; dazu gehören auch die Rechtswissenschaften.
Wer gilt als GSK?
Gemäß der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige der Statistik Austria werden grundsätzlich folgende Wissenschaftsdisziplinen unter die Wissenschaftszweige der Sozialwissenschaften bzw. der Geisteswissenschaften subsumiert:
Sozialwissenschaften: Politische Wissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Handelswissenschaften), Soziologie, Psychologie, Raumplanung, Angewandte Statistik, Sozialstatistik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften (unter anderen auch die Kulturwissenschaften)
Geisteswissenschaften: Philosophie, Theologie, Historische Wissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaften, sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen, Kunstwissenschaften, sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften (unter anderen auch die Kulturwissenschaften)
Umfang des Antrags
Gibt es für die Anträge einen vorgeschriebenen (mindest) Umfang?
Für die Anträge gibt es keinen vorgegebenen Umfang, sie müssen in ihrer Darstellung nur aussagekräftig sein. Erfahrungsgemäß hatten die Anträge aus den letzten Ausschreibungen ca. 15 - 25 Seiten.
Kostendarstellung
Welche Kosten müssen zur Abrechnung nachgewiesen werden?
Es müssen immer die lt. Förderungsvertrag festgelegten Gesamtkosten nachgewiesen werden.
Sollte die Förderungshöhe im Vergleich zum Antrag gekürzt werden, müssen trotzdem die gesamten, ursprünglich beantragten Kosten nachgewiesen werden.
Gesamtprojektvolumen
Gibt es für die Anträge eine Untergrenze beim Gesamtprojektvolumen oder können grundsätzlich auch kleinere Projekte eingereicht werden?
Grundsätzlich gibt es beim Gesamtprojektvolumen keine Untergrenze, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben. Es ist aber angeraten, im Hinblick auf die Größe und das Volumen anderer Förderungsanträge, ein gewisses Volumen nicht zu unterschreiten.
Tierversuche
Werden im Rahmen der Ausschreibungen des Zukunftsfonds Steiermark Projekte gefördert, die auch Tierversuche zum Inhalt haben?
Mit Beschluss Nr. 1634 vom 16.11.2004 hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, "im Rahmen der budgetären Möglichkeiten wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch zu fördern". Die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft interpretiert diesen Beschluss in der Form, als Förderungen im Rahmen dieser Ausschreibung, die über die Abteilung abgewickelt werden, ausschließlich für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die keine Tierversuche zum Inhalt haben und an deren Stelle Alternativmethoden anwenden und für zukünftige Projekte wichtige Ansätze dadurch liefern können.