Ausschreibungen
Forschung und Innovation nehmen seit jeher einen großen Stellenwert in der Steiermark ein und werden dementsprechend gefördert, basierend auf dem Grundsatz laut § 1 Zukunftsfondsgesetz:
Das Land Steiermark errichtet zur Förderung innovativer und zukunftsweisender Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Technologie, Qualifikation, Kunst und Kultur sowie Jugend in der Steiermark einen Landesfonds mit der Bezeichnung „Zukunftsfonds Steiermark [...].
Ziele der Ausschreibungen sind:
- Die Stärken der Steiermark ausbauen und Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten.
- Gemeinsame Innovationen durch inter- und transdisziplinäre Ansätze ermöglichen und die Verschränkung technologischer Stärken forcieren.
- Ein Klima für innovativen und offenen Umgang mit neuen Technologien fördern und die Beteiligung breiterer gesellschaftlicher Schichten an neuen Technologien unterstützen.
Qualität der Projekte:
Der Zukunftsfonds unterstützt dabei Vorhaben, die innerhalb der definierten Themenbereiche folgende „Qualitäten" in besonderem Maße erfüllen. Die Projekte zeichnet aus, dass sie:
- innovativ und (technologisch) neuartig sind und/oder
- einen hohen Grad an Transferorientierung in Richtung Praxis aufweisen
- in hohem Maße kooperativ sind - d.h. interdisziplinär und/oder institutionenübergreifend bearbeitet werden
- Impulswirkungen für das Thema in der Steiermark und für die Projektträger leisten können
- Strategien über Aktivitäten nach Projektende vorlegen können
Zielgruppen:
Die Förderung des Zukunftsfonds richtet sich in erster Linie an die Zielgruppe steirischer Wissenschaftseinrichtungen, welche Forschung und Entwicklung betreiben, fördert aber auch besonders inter- und transdisziplinäre Kooperationen insb mit Wirtschaftsunternehmen.
Der Zukunftsfonds sieht sich als „enabler", der eine Anschubfinanzierung ermöglicht. Entscheidend sind daher, vorliegende Strategien für Aktivitäten nach Projektende. Grundsätzlich wird bei allen Projekten vorausgesetzt, dass sie in ihrer Wirksamkeit primär auf die Steiermark ausgerichtet sind und damit unmittelbaren regionalen Nutzen induzieren, indem ihre Ergebnisverwertung vorwiegend in der Steiermark zum Tragen kommt. Chancengleichheit der Projekte im Hinblick auf personelle Zusammensetzungen, Projektinhalte und Wirkungen bilden ein wichtiges Beurteilungskriterium.
Darüber hinaus ist klargestellt, dass der Fonds ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung verfolgt.