FAQ - Frequently asked Questions
DIGITALISIERUNG
Kooperationspflicht
Ein formelles Projektkriterium lautet: "Kooperationspflicht: mindestens zwei Einrichtungen haben das Projekt gemeinsam durchzuführen." Ist dieses Kriterium auch dann erfüllt, wenn zwei Institute einer Universität zusammenarbeiten?
Nein; Universitätsinstitute bzw Arbeits-/Forschungsgruppengruppen einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sind keine "Einrichtungen" im Sinne der Ausschreibung. Als Einrichtungen sind Universitäten, Fachhochschulen oder sonstige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu sehen, d.h. als Kooperation werden nur Verbindungen von Einrichtungen unterschiedlicher Träger anerkannt.
Bsp: Keine Kooperation im Sinne der Ausschreibung besteht, wenn Institut A und Institut B der Universität C kooperieren; eine Kooperation ist allerdings dann gegeben, wenn Institut A der Universität C und die Fachhochschule D (Studiengang E) gemeinsam das Projekt erarbeiten.
Kooperationspartner
Dürfen auch internationale Hochschulen Teil des antragstellenden Konsortiums sein?
Ausschreibungen im Zuge des Zukunftsfonds Steiermark sind, sofern es die Ausschreibung nicht anders vorgibt, an steirische Hochschulen und (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen gerichtet. Ausländische Kooperationspartner können an dem Projekt mitarbeiten, sind aber nicht förderfähig.
Sind Projektpartner möglich, die ihren Sitz außerhalb der Steiermark haben?
Grundsätzlich ja; doch lautet ein formelles Projektkriterium "Durchführungsort: Steiermark". Aus diesem Grund sind Tätigkeiten nur dann förderbar, wenn diese in der Steiermark durchgeführt werden. Besteht ein nachweisbarer Projektnutzen für die Steiermark/den Standort Steiermark wäre es möglich, dass sich ein außer-steirischer Projektpartner über Eigenmittel am Projekt beteiligt.
Sind im Rahmen der Ausschreibung auch Unternehmen antragsberechtigt oder als Projektpartner zugelassen?
Unternehmen können als Kooperationspartner teilnehmen, wenn sie ihre Kosten zur Gänze selbst tragen. Eine Teilnahme an der Ausschreibung als geförderter Projektpartner ist jedoch nicht möglich, außer die Ausschreibung nimmt explizit darauf Bezug.
Welche Erklärungen müssen von den Projektpartnern angefordert werden?
Laut Antragsformular müssen die Projektpartner eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden beilegen. Auch der Finanzplan sollte unterfertigt von jedem Projektpartner eingereicht werden.
Muss für unsere Partnerin im Projekt eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden (z.B. Jahresabschluss) beigelegt werden?
Es muss für jeden Projektpartner, der eine Förderung erhält, eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden (z.B. Jahresabschluss, Einnahmen/Ausgabenrechnung) vorgelegt werden. Sollte es von einer Institution mehrere Anträge geben, reicht eine einmalige Übermittlung der Übersicht über das Vermögen und die Schulden mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss bereits mit dem Antrag "A" übermittelt wurde, jedoch aus.
Muss für jede Partnerinstitution eine eigene Excel-Datei separat ausgefüllt und beigelegt werden?
Es muss von jedem Projektpartner, der eine Förderung bekommt, ein eigener Finanzplan ausgefüllt und unterzeichnet werden. Eine zusammenfassende Darstellung aller Vertragspartner in einem Finanzplan ist nicht möglich.
Zuordnung des Projektvorhabens
Wie soll das Projekt den einzelnen Kategorien zugeordnet werden bzw. fällt es unter den Bereich Grundlagenforschung oder experimentelle Forschung?
In einem ersten Schritt erfolgt die Zuordnung des Projektes nach „nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit" und „wirtschaftlicher Tätigkeit". Handelt es sich um ein Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich, besteht die Möglichkeit einer 100% Förderung, unabhängig davon, ob es der Forschungskategorie Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen ist. Eine Zuordnung muss trotzdem erfolgen.
Fällt das Projekt jedoch unter die Kategorie „wirtschaftlicher Tätigkeitsbereich" muss in einem nächsten Schritt die Zuordnung in die Forschungskategorien erfolgen, da sich auf Grund dieser Zuteilung die Höhe des Förderungssatzes berechnet.
De-Minimis Regelung
Gilt für KMUs, die als Partner am Projekt teilnehmen und Stunden für Ihre in-kind-Aufwände geltend machen (obwohl dafür ja keine Förderung vorgesehen ist) die De-Minimis Regelung der EU?
Nachdem KMUs keine Förderungen bekommen, hat das auch keine Auswirkung auf das De-Minimis Kontingent.
Sprache
Sind Anträge im Rahmen der Ausschreibung auf Deutsch zu verfassen?
Ja, um eine rasche und effiziente Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, sind Anträge auf Deutsch zu verfassen.
Umfang des Antrags
Gibt es für die Anträge einen vorgeschriebenen (mindest) Umfang?
Für die Anträge gibt es keinen vorgegebenen Umfang, sie müssen in ihrer Darstellung nur aussagekräftig sein. Erfahrungsgemäß hatten die Anträge aus den letzten Ausschreibungen ca. 20 - 35 Seiten.
Ist der Anhang eines Literaturverzeichnisses vorgeschrieben?
Nein, prinzipiell wird ein Literaturverzeichnis nicht verlangt. Es kann aber zur besseren Darstellung der Kompetenzen bzw. zur Unterstreichung des Fachwissens gerne beigefügt werden.
Größere Anzahl der Partner
Sollten am Projekt mehr als die zwei angegebenen Partner mitarbeiten, können im Antragsformular zusätzliche Bereiche für jede weitere Partnereinrichtung hinzugefügt werden.