FAQ - Frequently asked Questions
Healthy Ageing-Assisted Living
Tierversuche
Werden im Rahmen der Ausschreibung HTI: HA-AL Projekt gefördert, die auch Tierversuche zum Inhalt haben?
Mit Beschluss Nr. 1634 vom 16. November 2004 hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, "im Rahmen der budgetären Möglichkeiten wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch zu fördern". Die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft interpretiert diesen Beschluss in der Form, als Förderungen im Rahmen von Ausschreibungen, die von der Abteilung 8 abgewickelt werden, ausschließlich für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die keine Tierversuche zum Inhalt haben, an deren Stelle Alternativmethoden anwenden und diese als wichtige Ansätze für zukünftige Projekte bereitstellen können.
Kooperationspflicht
Ein formelles Projektkriterium lautet: "Kooperationspflicht: mindestens zwei Einrichtungen haben das Projekt gemeinsam durchzuführen." Ist dieses Kritierium auch dann erfüllt, wenn zwei Institute einer Universität zusammenarbeiten?
Nein; Universitätsinstitute bzw Arbeits-/Forschungsgruppengruppe einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sind keine "Einrichtungen" im Sinne der Ausschreibung. Als Einrichtungen sind Universitäten, Fachhochschulen oder sonstige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu sehen.
Beispiel: Keine Kooperation im Sinne der Ausschreibung besteht, wenn Institut A und Institut B der Universität C kooperieren; eine Kooperation ist allerdings dann gegeben, wenn Institut A der Universität C und die Fachhochschule D (Studiengang E) gemeinsam das Projekt erarbeiten
Projektpartner mit Sitz außerhalb der Steiermark
Sind Projektpartner möglich, die ihren Sitz außerhalb der Steiermark haben?
→ Grundsätzlich ja.
Jedoch lautet ein formelles Projektkriterium: "Durchführungsort Steiermark". Aus diesem Grund wären Tätigkeiten nur dann förderbar, wenn diese in der Steiermark durchgeführt werden.
Besteht ein nachweisbarer Projektnutzen für die Steiermark/ den Standort Steiermark, wäre es möglich, dass sich ein außer-steirischer Projektpartner über Eigenmittel am Projekt beteiligt.
Sprache der Einreichung
Sind Anträge im Rahmen der Ausschreibung HTI: HA-AL in deutscher Sprache zu verfassen?
→ Ja. Um eine rasche und effiziente Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, sind Anträge in deutscher Sprache zu verfassen.
Antragsberechtigung
Sind im Rahmen der Ausschreibung HTI: HA-AL auch Unternehmen antragsberechtigt oder als Projektpartner zugelassen?
→ Laut den Ausschreibungskriterien sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Dh: Diese können um die Förderung ihrer Kosten ansuchen.
Unternehmen könnten maximal in der Form an der Ausschreibung teilnehmen, wenn zwei hochschulische Einrichtungen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einen Antrag stellen und sich ein Unternehmen an diesen anschließt. Das Unternehmen müsste aber in jedem Fall seine Kosten zur Gänze selbst tragen. Auf jeden Fall ausgeschlossen ist eine Teilnahme von Unternehmen wenn bereits eine geschäftliche Beziehung im Bereich F&E zwischen einer antragstellenden Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung besteht.
Abkürzung GSK
Was bedeutet die Abkürzung GSK (Pkt 1.4 im Antragsformular) und was zählt dazu?
→ GSK bedeutet: Geistes-, Sozial-, Kulturwissenschaften und Künste;
→ Gemäß der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige der Statistik Austria werden grundsätzlich folgende Wissenschaftsdisziplinen unter die Wissenschaftszweige der Sozialwissenschaften bzw. der Geisteswissenschaften subsumiert.
- Sozialwissenschaften
Politische Wissenschaften
Rechtswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Handelswissenschaften)
Soziologie
Psychologie
Raumplanung
Angewandte Statistik, Sozialstatistik
Pädagogik, Erziehungswissenschaften
Sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften (unter anderen auch die Kulturwissenschaften
- Geisteswissenschaften
Philosophie
Theologie
Historische Wissenschaften
Sprach- und Literaturwissenschaften
Sonstige philologisch-kulturkundliche Richtungen
Kunstwissenschaften
Sonstige und interdisziplinäre Geisteswissenschaften (unter anderen auch die Kulturwissenschaften)
Entwicklungsstand neuer Technologien
Wie kann die in der Ausschreibung geforderte Bewertung des Entwicklungsstandes von neuen Technologien vorgenommen werden?
→ Hierzu ist die Skala "Technology Readiness Levels" [docx] anzuwenden.
Umfang
Welcher Seitenumfang wird für den Antrag empfohlen?
→ Es besteht keine Vorgabe über den Umfang (in Seiten) des Antrages; dieser soll das Projekt jedoch in der Form beschreiben, dass sich externe ExpertInnen einen Eindruck verschaffen und eine Beurteilung vornehmen können. Erfahrungsgemäß handelt es sich hierbei um 15 - 25 Seiten.