EXCITING SCIENCE
ZUKUNFTSFONDS.12
Ausschreibungsunterlagen
NEU Formulare: Antrag und Finanzplan (gezippt in den Versionen doc und docx bzw xls und xlsx)
I Präambel
Die Steiermark verfügt über ein ausgeprägtes Forschungs- und Innovationssystem und übernimmt damit eine tragende Rolle in der österreichischen Forschungslandschaft.
Forschung und Entwicklung werden in der Steiermark über die Ressortgrenzen hinweg als entscheidender Faktor für die Innovationsfähigkeit eines Landes gesehen. Die Steiermark gehört mit einer F&E-Quote von 4% plus zu den Top-Forschungsregionen in der EU, liegt mit deutlichem Abstand an der Spitze der österreichischen Bundesländer, hat damit einen beträchtlichen Beitrag zu den Lissabon- und Barcelona-Zielen der EU geleistet und wird auch in Zukunft die Strategie 2020 der EU unterstützten. Um diesen Vorsprung der Steiermark im Bereich FTI weiter auszubauen, muss seitens des Landes Steiermark weiterhin gezielt in Forschung und Entwicklung investiert werden.
Am 28.05.2001 hat die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, einen „Zukunftsfonds Steiermark" einzurichten. Am 03.07.2001 erfolgte die Beschlussfassung des Gesetzes über den Zukunftsfonds Steiermark durch den Landtag Steiermark.
Der Zukunftsfonds Steiermark hat sich zum Ziel gesetzt, innovative und zukunftsweisende Projekte zu fördern, um den Standort Steiermark zu stärken und auf die europäischen und globalen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte vorzubereiten. Die thematische Fokussierung auf die Bereiche Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft, Technologie, Qualifikation, Jugend sowie Kunst und Kultur setzt Impulse für eine zukunftsfähige Steiermark.
II Visionen
Der Zukunftsfonds Steiermark verkörpert ein Instrument der regionalen Forschungs- und Wirtschaftspolitik, durch das besondere Initiativen für die künftige Entwicklung der Steiermark gesetzt werden sollen. Die vom Zukunftsfonds unterstützten Projekte sollen dazu beitragen, folgende Visionen über die internationale Positionierung der Steiermark umzusetzen:
Die Steiermark als Hightech-Produktionszentrum
Insbesondere in zukunftsträchtigen Bereichen wird die industrielle Tradition weiterentwickelt. Durch die Integration von Forschung und Entwicklung in die wirtschaftliche Produktion einerseits und die Interaktion von Wirtschaft und Wissenschaft andererseits entwickelt sich die Steiermark als international anerkannter Hightech-Standort.
Die Steiermark als hochrangiger Forschungs- und Qualifizierungsstandort
Die Steiermark ist aufgrund ihrer anerkannten Kompetenz in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Bildung und Ausbildung attraktiv für internationale Unternehmen, Lehrende, ForscherInnen und ArbeitnehmerInnen.
Die Steiermark als Bindeglied zwischen der EU und Südosteuropa
Die Steiermark übernimmt eine aktive Rolle im kulturellen und wirtschaftlichen Austausch zwischen Staaten. Sie schafft dazu die entsprechende Infrastruktur, verfügt über die notwendigen Dienstleistungen und über Erfahrung im Aufbau von Netzwerken.
Die Steiermark als Lebensraum mit hoher Qualität
Die Steiermark ist nicht nur bekannt für ihre Wirtschafts- und Technologieorienteriung, sondern auch für ihre kreative Kulturszene und eine Vielzahl touristischer Highlights. Besonders in sozialer und ökologischer Hinsicht steht dieses Land für Lebensqualität.
III Thema|Ziel der Ausschreibung
Neugier für Forschung und Technologie in der Gesellschaft schaffen, bewusstseinsbildende Maßnahmen und Qualifizierungsvorhaben verstärken, Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an Wissenschaft und Technik steigern, Zugangsbarrieren abbauen, soziale Fantasie anregen - das sind die Ziele dieser Ausschreibung des Zukunftsfonds.
Beispiele für Aktivitäten, die in dieses Themenfeld fallen sind:
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Projekte im Bereich von Jugend & Informationstechnologien
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Mädchen & Technik
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Projekte, die Anreize für die allgemeine Befassung mit naturwissenschaftlich-technischen Fächern und Problemen setzen
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Projekte, welche die in Zukunft erforderlichen „sozialen Innovationen" hervorbringen oder anregen, fördern oder entwickeln
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Studien zur Analyse und Untersuchung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und Problemstellungen
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Probebetrieb von Vernetzungsplattformen im Bereich Sozialer Innovationen
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Ideen für Qualifizierungsangebote zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere unter Einbindung technischer Studiengänge und im Hinblick auf die Förderung von Interdisziplinarität
Der Forschungsrat Steiermark hat im Herbst 2011 der Steiermärkischen Landesregierung eine Studie und Empfehlungen im Bereich „Soziale Innovationen" vorgestellt. Sozialen Innovationen kommen im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung eine ebenso wichtige Rolle zu wie technologischen und wissenschaftlichen Erfindungen; sind diese doch zunehmend auch bei der Umsetzung zentraler technischer Innovationen notwendig - im Sinne von nachhaltigen und gesellschaftlich verantwortbaren Problemlösungen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen, neu ist vielmehr die strategische Fokussierung in jüngster Zeit.
Durch diese enge Verbindung von technischen und sozialen Innovationen entwickelt sich ein neues Innovationsparadigma.
Wir gehen davon aus, dass unsere Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten ihr Antlitz wesentlich verändern wird, nicht zuletzt unter globalem Druck; dazu braucht es auch (realistische) Fantasien zu gesellschaftlich relevanten Themen: Vom Bereich der Altersforschung bis zur Bildung, von der Migration bis zur regionalen Entwicklung.
IV Projektkriterien
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Projektdauer: max. 18 Monate
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(max. förderbare) Projektkosten: € 100.000
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für die Bewertung ausschlaggebende Kriterien sind:
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Qualität des Projektes
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Qualität der Planung
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Projektwerber
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Nutzen für die Steiermark
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Im Antrag sollte neben dem Konzept/Idee besonders auf die langfristige Perspektive und die Bedeutung für die Zukunft der Region Steiermark eingegangen werden
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Durchführungsort der Projektarbeiten: Steiermark
VI Förderhöhe
Die Förderhöhe orientiert sich an der Forschungskategorie (Grundlagenforschung – experimentelle Entwicklung – industrielle Forschung) und kann zwischen 25 und 100 % betragen.
VI Förderfähigkeit von Ausgaben
a Sparsamkeit - Wirtschaftlichkeit - Wirksamkeit
Im Sinne der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit sind Ausgaben nur soweit förderfähig, als sie in ihrer Art und Höhe zur Erreichung des Förderungszweckes notwendig und angemessen sind. Die Angemessenheit orientiert sich am Einzelfall und insbesondere an folgenden Kriterien: Höhe der Gesamtförderung/der Gesamtprojektkosten und Art des Begünstigten.
b Kostenkategorien
Kosten aus folgenden Kategorien können als grundsätzlich förderfähig benannt werden:
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Personalkosten inkl. 20%-iger Gemeinkostenpauschale (Overhead); förderfähig sind ausschließlich Kosten für Drittmittel-finanziertes Personal
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Sachkosten (insbesondere Verbrauchsmaterial)
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Investitionen (förderfähig ist entweder die Abschreibung für die Abnützung auf Monatsbasis oder die gesamte Anschaffung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern; im Rahmen dieser Ausschreibung auf keinen Fall förderfähig ist die Anschaffung von technischer Infrastruktur)
c Tatsächlich getätigte Ausgaben
(1) Es sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben in Form von Geldleistungen (Zahlungen), die zur Verwirklichung des geförderten Vorhabens innerhalb des Projektzeitraumes getätigt wurden, förderfähig. Davon ausgenommen ist die Anschaffung von Sachgütern, deren Wert über dem eines geringwertigen Wirtschaftsgutes liegt; in diesem Fall sind ausschließlich Abschreibungskosten (auf Monate gerechnet) förderfähig.
(2) Die getätigten Ausgaben sind durch Rechnungen (Honorarnoten) bzw Lohnkonten und Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg - dazu zählen auch ausgedruckte e-Banking-Bestätigungen - und Kontoauszug - dieser jedenfalls im Original) nachzuweisen. Im Fall von Barzahlung sind in jedem Fall der Kassenbeleg sowie ein Auszahlungsbeleg Konto/Handkasse vorzulegen.
d Nicht zuschussfähige Ausgaben
Folgende Ausgaben sind nicht zuschussfähig:
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Anschaffung von nicht eindeutig projektbezogenen beweglichen Gütern
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Repräsentationsausgaben
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Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden
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Ausgaben, die dem Fördernehmer nicht eindeutig zugerechnet werden können
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Ausgaben, die nicht mit dem genehmigten Inhalt übereinstimmen
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doppelt verrechnete Ausgaben
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nicht bezahlte bzw zu bezahlende Rechnungsbeträge (insbesondere Skonti, Rabatte, Garantieleistungen)
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bei Vorsteuerabzug: die Umsatzsteuer
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Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern
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allgemeine bauliche Maßnahmen
e Personalkosten
(1) Förderfähige Personalkosten sind Bruttogehälter und -löhne sowie die darauf bezogenen Abgaben für jene DienstnehmerInnen, die für das geförderte Projekt eingesetzt wurden. Sonstige Zahlungen oder geldwerte Leistungen sind nur dann förderfähig, wenn sie gesetzlich, kollektivvertraglich (Sonderzahlungen) oder in einer Betriebsvereinbarung generell und rechtsverbindlich vorgesehen sind. Gebühren Zusatzleistungen für das gesamte Jahr, sind diese bei unterjährigen Projekten nur anteilsmäßig förderfähig.
(2) In jedem Fall förderfähig sind die Personalkosten von DienstnehmerInnen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung ausschließlich für das geförderte Projekt eingesetzt wurden. In Fällen, in denen DienstnehmerInnen nur teilweise im Projekt eingesetzt wurden, müssen die Personalkosten auf folgende Weise nachgewiesen werden:
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Vorlage einer Zeitaufzeichnung (Genauigkeit: 0:30 Stunden), aus der die gesamte Arbeitszeit sowie die dem geförderten Projekt zuordenbare Zeiten (Projektstunden, einschließlich einer kurzen, prägnanten Tätigkeitsbeschreibung) erkennbar sind.
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Aus der Aufzeichnung der Arbeits- und Projektzeiten ist ein Stundensatz in der Form zu berechnen, dass die gesamten Personalkosten (ohne Entgelte für Überstunden) einer teilweise eingesetzten Person durch deren Gesamtarbeitszeit (ohne Überstunden) geteilt werden. Zur Berechnung der förderfähigen Personalkosten wird der auf diese Art berechnete Stundensatz mit der Anzahl der Projektstunden multipliziert.
(3) Entgeltsbestandteile zur Abgeltung von Überstunden sind unter keinen Umständen förderfähig.
f Overhead (Gemeinkosten)
(1) Fallen beim Fördernehmer Gemeinkosten an, können diese ohne belegsmäßigen Nachweis pauschal in Höhe von 20% der förderfähigen Personalkosten geltend gemacht werden. Dh: Kosten für zugekaufte (Personal-)Leistungen stellen zwar förderfähige Kosten dar, bilden jedoch keine Basis für die Berechnung der Höhe des Overheads.
(2) Folgende Kosten sind jedenfalls Teil des Overheads und dürfen daher nicht direkt verrechnet werden:
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Personalkosten für Geschäftsführung (ausgenommen: nachweislich projektspezifische Tätigkeiten), Sekretariate, Rechnungswesen, Controlling, Personalverrechnung, Personalabteilung, IT-Abteilung, Marketing und ähnliche Zentrale Services)
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Steuern und sonstige Abgaben
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Instandhaltung, Reinigung, Entsorgung und Energie
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Gebühren für Telekommunikation und Internet, Postgebühren
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Büromaterial
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Versicherungen
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Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwand
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Mitgliedsbeiträge und Kammerumlagen
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Kopierkosten
(3) Folgende Kosten stellen im Regelfall einen Teil des Overheads dar, können allerdings direkt verrechnet werden wenn: (a) im Antrag der projektspezifische Zusammenhang dargestellt wurde, (b) die Kosten in die Fördervereinbarung aufgenommen wurden und (c) ein entsprechender Nachweis (vgl Pkt c.2) möglich ist.
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Aufwand für Miete, Leasing und Lizenzen
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Druck-/Kopierkosten
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Fachliteratur
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Aus- und Fortbildungskosten
g Reisekosten
(1) Reisekosten (Diäten, Nächtigungskosten, Fahrt-/Flugkosten) sind grundsätzlich anrechenbar, wenn sie nach den steuerrechtlichen Bestimmungen in Österreich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können oder den dienstrechtlichen Regelungen entsprechen.
(2) Beträge für private Konsumationen sind neben Diäten als Reisekosten nicht anrechenbar.
(3) Die für die Diät verrechnete Reisezeit muss sachlich begründet sein (zB Dauer einer Veranstaltung) und mit den Reisebelegen (zB Flugzeiten) korrespondieren. Um günstigere Reisekosten zu erreichen (zB Nutzung günstigerer Flugtarife) ist eine Verlängerung der Reisezeit - sofern dadurch keine höheren Ausgaben (zB weitere Nächtigung) entstehen - möglich.
VIII Abrechnungsunterlagen
Für die Abrechnung ist das standardisierte Belegsverzeichnis der Geschäftsstelle des Zukunftsfonds zu verwenden. Dieses steht auf der Homepage des Zukunftsfonds zukunftsfonds.steiermark.at zum Download zur Verfügung.
a Personalkosten
Folgende Unterlagen sind für jeden Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin der Endabrechnung als Nachweis beizulegen:
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Jahreslohnkonto
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Überweisungsbelege für die Auszahlung des Gehalts
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Kopie des Dienstvertrages
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Zeitaufzeichnung (Genauigkeit: 0:30 Stunden) aus der die gesamte Arbeitszeit sowie die dem geförderten zuordenbare Zeiten erkennbar sind
b Sachkosten/Investitionen
Folgende Unterlagen sind als Nachweis beizulegen:
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Originalrechnung (bei Beträgen über € 150,00 ist die USt gesondert auszuweisen) und
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Zahlungsbelege
c Zahlungsnachweise
Als Zahlungsnachweise werden anerkannt:
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Überweisungsaufträge von Banken oder Sparkassen oder bei Telebanking: Auftragsbestätigung immer in Verbindung mit dem entsprechenden Kontoauszug (Original)
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bei Barkauf: Kassenbeleg (Bon) einer Registrierkasse
IX Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind gemäß § 5 ZukunftsfondsG alle physischen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen des privaten und des öffentlichen Rechts in Betracht. Als Förderungswerber kommen insbesondere in Frage
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sämtliche Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) und
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außeruniversitäre Forschungseinrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform.
X Einreichung
Anträge können im Zeitraum
17.09.2012 bis 09.11.2012, 12.00 Uhr
an die Geschäftsstelle des Zukunftsfonds bei der Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit übermittelt werden.
Für Einreichungen im Rahmen dieser Ausschreibung ist unbedingt das unter
http://www.zukunftsfonds.steiermark.at/cms/ziel/79305090/DE/
downloadbare Antragsformular zu verwenden.
Der Antrag ist in folgenden Formen an die Geschäftsstelle des Zukunftsfonds zu übermitteln:
(1) im Original - ausschließlich geschäftsmäßig durch den Rektor/die Rektorin bzw das zuständige Mitglied des Rektorats für Forschung bzw den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin unterfertigt - an:
Geschäftsstelle des Zukunftsfonds Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit
Kennwort: „Exciting Science"
Trauttmansdorffgasse 2/I
8010 Graz
(2) per Mail an zukunftsfonds.steiermark@stmk.gv.at (entweder die Word-Version des Antrages oder eine davon umgewandelte pdf-Version) mit dem Betreff „Antrag: Exciting Science" und dem Kurztitel des Projektes
WICHTIG: Bis 09.11., 12:00 Uhr ist der Antrag in einer Form (Original oder elektronisch) an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Die zweite Ausgabe kann bis Montag 12.11., 16:00 Uhr nachgereicht werden.
Hinweis
Für die aktuelle Ausschreibung steht ein Förderungsbetrag von max. € 1.000.000 zur Verfügung. Jene Anträge, die fristgerecht an die Geschäftsstelle des Zukunftsfonds Steiermark übermittelt werden, dem Ausschreibungsthema entsprechen und die formalen Kriterien (Antragsformular) erfüllen, werden der Fachjury zur Begutachtung vorgelegt. Diese trifft eine Empfehlung zur Förderung oder Nichtförderung der vorgelegten Projekte anhand folgender Kriterien (vgl Pkt IV):
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Qualität des Projektes
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Qualität der Planung
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Projektwerber
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Nutzen für die Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung triftt in weiterer Folge ihre Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlungen der Fachjury.